Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden. Stoffe mit unterschiedlichen oder sich gegenseitig verstärkenden Gefahren müssen getrennt aufbewahrt werden, um gefährliche Reaktionen, Brände oder Explosionen zu vermeiden. Die Zusammenlagerung richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse.
Ja. Markierungsbänder lassen sich schnell entfernen oder neu positionieren. Farbmarkierungen können überarbeitet, übermalt oder mechanisch entfernt werden. Die Wahl des Systems hängt davon ab, ob eine dauerhafte oder flexible Lösung gewünscht ist.
Ja. Sichtlagerkästen und Euroboxen sind für den dauerhaften Einsatz in Industrie, Logistik und Handwerk ausgelegt. Sie halten täglicher Belastung stand und behalten auch bei intensiver Nutzung ihre Formstabilität.