Ja, die Arme lassen sich flexibel anpassen.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Ein explizites Gesetz, das Rammschutz vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings verlangen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, dass Gefahrenstellen abgesichert werden müssen. In Bereichen mit Fahrzeugverkehr gilt Rammschutz als anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und zur Einhaltung von DGUV-Regeln sowie relevanten DIN-Normen.
Du legst oder entnimmst die Ware manuell von den Armen des Regals, ohne Maschinen.
In der Industrie haben sich bestimmte Farbkonzepte etabliert:
Ein einheitliches Farbkonzept erhöht die Verständlichkeit und Akzeptanz bei Mitarbeitenden.