Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
Ja. Im Vergleich zu Unfallkosten, Reparaturen oder Produktionsausfällen ist der finanzielle Aufwand gering. Bodenmarkierungen sind eine wirtschaftliche Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung von Sicherheit, Ordnung und Effizienz im Betrieb.
Ja, das Zubehör lässt sich problemlos nachträglich montieren.
Unsachgemäße Lagerung kann zu:
führen. Eine professionelle Lagerlösung reduziert diese Risiken deutlich.