Lagerräume für Gefahrstoffe müssen unter anderem:
Je nach Stoffart können zusätzliche bauliche Anforderungen gelten.
Ja. Jeder Gefahrstoff muss eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach der CLP-Verordnung und umfasst unter anderem:
Eine fehlende oder falsche Kennzeichnung stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar.
Du legst oder entnimmst die Ware manuell von den Armen des Regals, ohne Maschinen.