Klare Bodenmarkierungen reduzieren Suchzeiten, verhindern Fehlplatzierungen und sorgen für reibungslose Verkehrsabläufe. Das steigert Produktivität, minimiert Stillstandzeiten und verbessert die allgemeine Prozesssicherheit.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.
In der Regel bestehen beide aus hochwertigem Kunststoff wie Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Diese Materialien sind:
Achte auf gleichmäßige Gewichtsverteilung und überlade das Regal nicht. Die Verwendung von Zubehör, wie z.B. Rammschutz, erhöht die Sicherheit weiter.