Gefahrstofflager sollten regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere:
Regelmäßige Prüfungen sind Bestandteil einer wirksamen Gefährdungsbeurteilung.
Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Grundlage sind unter anderem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen.
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Es spart Platz, bietet eine übersichtliche Lagerung und erleichtert den Zugriff auf unterschiedlich lange Materialien.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gibt konkrete Vorgaben zu:
Sie gilt als zentrale Orientierung für eine rechtssichere Gefahrstofflagerung.